Für Mädchen*:
Wenn du dich in Not befindest, Angst hast, bedroht oder gegen deinen Willen angefasst wirst, einfach nur weg musst oder ein Mädchen* kennst, das Hilfe benötigt.
Für Eltern:
Ihre Tochter* wurde in der Anonymen Zuflucht nach § 42 SGB VIII Kinder- und Jugendstärkungsgesetz in Obhut genommen oder Sie interessiert unsere Arbeit.
Beschwerdemanagement
Sollte es von Ihrer Seite Grund zur Unzufriedenheit geben, bitten wir Sie den Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir hoffen das Problem in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen lösen zu können.
Sollte es in diesem Gespräch keine ausreichende Klärung geben, bieten wir Ihnen im nächsten Schritt ein gemeinsames Gespräch mit unserer Geschäftsführerin und/oder unserer Fachberatung an.
Wenn dieses Gespräch zu keiner befriedigenden Lösung kommt, wäre ein gemeinsames Gespräch mit einem*einer Mitarbeiter*in Ihres Jugendamtes möglich. Hierbei kann sowohl der*die zuständige Mitarbeiter*in als auch die Leitung einbezogen werden.
Für Lehrer*innen:
Ihre Schülerin* befindet sich in der Anonymen Zuflucht Dresden oder Sie interessiert unsere Arbeit.
Für Ämter:
Eine Information für Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe, von Behörden, Krankenhäusern, der Agentur für Arbeit und Gerichten.